Terms and Conditions

AGB Verkaufs- und Lieferbedingungen CHEM-WELD International GmbH Schweißwerkstoffe

 

1) Präambel

Diese Bedingungen haben Gültigkeit für alle Lieferungen an Unternehmer (in Sinne des Konsumentenschutzgesetzes), soweit nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen über Abänderungen bestehen. Geschäftsbedingungen des Bestellers haben nur insoweit Gültigkeit, als sie mit den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht im Widerspruch stehen. Der Käufer erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Empfang unserer Ware, mit der Geltung dieser Bedingungen – auch für etwaige Wiederholungsgeschäfte – einverstanden.

 

2) Angebote und Abschlüsse, Nebenabreden

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Alle Verträge, auch wenn sie von einem Vertreter oder sonstigen Verkaufsmitarbeiter entgegengenommen werden, werden erst mit unserer Bestätigung oder mit der Auslieferung der Ware gültig. Nebenabreden sind erst verbindlich, wenn diese firmenmäßig gezeichnet bestätigt werden.

 

3) Preis

Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anderes vereinbart, netto Kassa in Euro ohne Umsatzsteuer. Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des Verkäufers. Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als notwendig und zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistung, deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage treten, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf. Sollten Angebote auf Reparaturen oder eine Begutachtung verlangt werden deshalb zwecks Ermittlung der Reparaturkosten eine Zerlegung des Stückes und eine Überprüfung der Einzelteile notwendig sein, so sind dem Verkäufer die dadurch erwachsenden Kosten einschließlich allfälliger Remontagekosten sowie Entsendungskosten des Personals zu Vergütung auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommen sollte.

 

4) Zahlung

Lieferungen sind zahlbar spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag, in Ermangelung eines solchen 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kassa ohne Abzug. Wir nehmen rediskontfähige, ordnungsgemäß versteuerte Wechsel nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Scheck erfolgen vorbehaltlich des Eingans und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bankübliche Diskontspesen und sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in der Höhe von 2 % über den jeweils von österreichischen Großbanken für Betriebsmittelkredite geforderten Zinsen (für Inlandslieferungen zuzüglich Mehrwertsteuer) zu berechnen. Als Tag der Zahlung gilt da Datum des Geldeinganges bzw. Gutschrift auf unserem Konto. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen, kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach erfolglosem Verstreichen einer gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Mit befreiender Wirkung könne Zahlungen nur an uns direkt geleistet werden.

 

5) Lieferfristen, Lieferungsbehinderung, Teillieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfristen sind immer nur als annähernd zu betrachten und werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art können durch unsere stets unverbindlichen Zusagen bestimmter Lieferfristen nicht begründet werden. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns hergeleitet werden können. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Teillieferungen sind zulässig, jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

 

6) Versand

Der Versand erfolgt, wenn kleine andere Vereinbarung getroffen wurde, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auch bei Frankolieferung mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers, auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Ware durch uns selbst geliefert wird. Sofern vom Käufer hinsichtlich der Versandart und des Versandweges keine ausdrücklichen Vorschriften gemacht worden sind, können wir Versandart und Versandweg unter Ausschluss jeglicher Haftung selbst wählen. Verweigert der Kunde die Annahme, so hat er unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtung sämtliche Kosten wie z. B. jene des Transportes und der Lagerung zu tragen. Der Kaufpreis wird bei Annahmeverzug sofort fällig. Nach unserer Wahl sind wir stattdessen auch berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Annahme.

 

7) Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung unserer Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Geschäftsbedingungen und nur, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber pünktlich nachkommt, weiterveräußern. Der Käufer verpflichtet sich, Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gelten als an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zu unserer Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wir sind in jedem Fall berechtigt. Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen, die Abtretung den Dritten bekannt zu geben und die Einziehung selbst vorzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vorbehaltsware oder der für uns bestehenden sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Lagerschäden wie Feuer, Wasser, Bruch sowie Diebstahl zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsbeträgen tritt er bereits jetzt an uns ab. Für den Fall des Zahlungsverzuges sowie für den Fall der Auflösung des Kaufvertrages stimmt der Käufer bereits jetzt zu, dass wir die beim Käufer oder bei Dritten befindliche Vorbehaltsware auf seine Kosten abholen oder abholen lassen.

 

8) Mängelrüge und Gewährleistung

Wir leisten Gewähr im Sinne der §§ 922 ff ABGB bzw. des Schadenersatzrechtes ausschließlich im nachstehenden Ausmaß. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich, spätestens aber binnen 3 Kalendertagen nach Erhalt zu untersuchen. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens aber binnen 2 Kalendertagen, verborgene Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen 2 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung durch eingeschriebenen Brief zu rügen. Für nachweisbar fehlerhaftes Material wird, soweit sich dieses noch in unbearbeitetem Zustand befindet, nach unserer Wahl Verbesserung geleistet oder gegen Rückgabe Gutschrift erteilt. Auf alle anderen oder weitergehenden Ansprüche verzichtet der Käufer im Voraus. Mit der Verarbeitung des Materials erlischt jeder Anspruch aus etwaigen Mängeln. Wir leisten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Schweißgeräte und Elektroniken für Schutzschirme beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung. Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn - die gelieferte Ware nicht unverzüglich nach Empfang untersucht und/oder Mängel nach ihrer Entdeckung nicht unverzüglich und fristgerecht angezeigt werden, - Veränderungen irgendwelcher Art an der gelieferten Ware durch hiezu nicht von uns autorisierten Personen ohne unsere schriftliche Zustimmung vorgenommen wurden, - die gelieferte Ware sonst unsachgemäß - insbesondere durch falsche Lagerung - behandelt wurde. Bei Verkauf gebrauchter Waren sowie bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Weiters wird für vom Auftraggeber beigestellte Produkte sowie für etwaige aus diesen Produkten resultierenden Folgeschäden keine Gewähr übernommen. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungspflicht nicht verlängert.

 

9) Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Käufer ohne Fehlverhalten des Verkäufers vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren verrechnet: bei Lagerware: 25% bei Sonderbestellungen: 85% andere: 50%

 

10) Schutzrechte

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.

 

11) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess ist das für unseren Firmensitz sachlich zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts BGBI 96/1988.

 

12) Schlussbestimmung

Durch eine Änderung oder etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit unserer übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese Bedingungen gelten auch ohne besonderen Hinweis für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

Download der AGBs unter:

AGB

 

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